Seit dem 15.05.2021 gilt in NRW die angepasste CoronaSchVO vom 12. Mai 2021.
Auf Grund dieser Verordnung hat die Stadt Höxter die für die Sportstätten im Stadtgebiet Höxter geltende Anordnung angepasst und veröffentlicht.
Auf den städtischen Sportanlagen im Außenbereich darf Sport unter folgenden Voraussetzungen ausgeübt werden:
- Sport von beliebig vielen Personen aus einem Hausstand
- Sport von mehreren Personen eines Hausstands mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand (Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt)
- Sport von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen (Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt)
- Sport als Ausbildung im Einzelunterricht
- Sport in Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von
einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen - KONTAKTFREIER SPORT in Gruppen von bis zu 20 Personen ohne Altersbegrenzung
Die Rückverfolgbarkeit ist durch die Aufsichtsperson sicherzustellen (beispielsweise mit der Luca App). Werden für die Rückverfolgbarkeit Teilnehmerlisten geführt, sind diese vier Wochen lang aufzubewahren.
Zwischen den unter 1 – 6 genannten Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf der Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.
Die Stadt Höxter weist darauf hin, dass
• die Regeln strikt einzuhalten sind
• die Sportler nach wie vor vorsichtig agieren sollen
• unnötige Kontakte zu vermeiden und die bekannten Hygieneregeln einzuhalten sind.
Sollten Verstöße gegen die genannten Vorgaben festgestellt werden, behält sich die Stadt Höxter eine sofortige Schließung der Anlage vor.
Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz über 100, Stand 14.5.2021
Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz 50 bis 100, Stand 14.5.2021
Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz unter 50, Stand 14.5.2021