Seit dem 15. Juli 2020 gilt eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), mit der weitere Lockerungen für den Mannschafts- und Kontaktsport einhergehen.
Im Wesentlichen beinhaltet die neue Schutzverordnung zwei wichtige Neuerungen, die sich auf den direkten Alltag der Vereine im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) auswirken.
Zum einen gilt im nicht-kontaktfreien Sportbetrieb, worunter auch der Fußball fällt, für das Training und den Wettkampf (drinnen und draußen), eine Obergrenze von 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Zum anderen dürfen nun bis zu 300 Zuschauer eine Sportanlage (drinnen und draußen) betreten. Dabei ist es wichtig, dass die verantwortlichen Vereine ein Rückverfolgbarkeit der Anwesenden gewährleisten. Um eigene Umsetzungskonzepte zu entwickeln, könne Vereine auf eine Vielzahl von Informationen und Hilfestellungen zurückgreifen.
Informationen gibt es auch beim Landessportbund
Große Sport- und Festveranstaltungen bleiben allerdings weiterhin bis zum 31.10.2020 untersagt. Bei allen sportlichen Vereinsaktivitäten sind weiterhin die grundsätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten.
Eine tabellarische Übersicht rund um die neue Coronaschutzverordnung steht auf der Seite des Landessportbundes NRW.
Text: FLVW NRW
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